Ob Zeitung, Online-Portal, Social Media oder Fernsehsendung – fehlerhafte oder unzulässige Berichterstattung kann Persönlichkeitsrechte erheblich verletzen.

Wir schützen Sie effektiv vor rufschädigenden oder herabsetzenden Berichten, unzulässiger Bildberichterstattung und journalistischen Fehlern. Ob unzureichend recherchierte Verdachtsberichterstattung oder Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht – wir setzen Ihre Ansprüche schnell und konsequent durch: von Gegendarstellung bis Unterlassung, von Löschung bis Schadensersatz.

Beratungsschwerpunkte
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Prüfung von Berichterstattung
   – Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen (außergerichtlich und gerichtlich)
   – Gegendarstellung, Berichtigungs- und Widerrufsansprüche
   – Erwirkung einstweiliger Verfügungen gegen Verlage, Portalbetreiber, Blogger, etc.
   – Löschung und Deindexierung rechtswidriger Inhalte

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